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Ferienhäuser von A-Z

Reklamationen:
Eventuelle Reklamationen sind umgehend vor Ort zu melden.

Reklamationen über die Reinigung des Hauses müssen sofort am Ankunftstag mitgeteilt werden. Andere Reklamationen müssen ebenfalls so mitgeteilt werden, dass es möglich ist Abhilfe zu schaffen.

Der Mieter ist dazu verpflichtet den Anbieter eine angemessene Frist zur Abhilfe von eventuellen Fehlern/Mängeln, die vom Mieter reklamiert werden, zu geben. Wenn der Mieter das Ferienobjekt verlässt, ohne den Anbieter vorher mündlich zu benachrichtigen und ohne den Anbieter eine angemessene Frist zu geben, eventuelle Fehler zu beheben, hat der Anbieter keine Rückzahlungspflicht, da der Mieter eine Abhilfe des Fehlers/Schadens unmöglich gemacht hat.