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Ferienhäuser von A-Z

Baderegeln:
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Kosten für eine Rettungsaktion, die auf Grund von Fahrlässigkeit eingeleitet werden muss, dem Verursacher in Rechnung gestellt werden kann. Eine Rettungsaktion kann leicht sehr teuer werden.

Baderegeln in Swimmingpoolhäusern:
Bitte beachten Sie in Ihrem Interesse und zur eigenen Sicherheit die im Poolraum befindlichen Baderegeln.

Badezimmer:
Duschecken sind nicht immer durch eine Kabine oder Vorhang abgetrennt, das Wasser läuft oft über einen Abfluss im Boden ab. Die Dusche kann aus einer am Waschbecken angeschlossenen Handbrause bestehen. Handtuchhalter, Ablage für Toilettenartikel oder Steckdosen sind nicht immer vorhanden. Die Warmwasserversorgung erfolgt normalerweise von einem 20-30 l Boiler, was in etwa 2 x Duschen entspricht.

Bettengrössen und Bettwäsche:
Einige Ferienhausbetten haben die Maße 180-190 x 70-85 cm, Doppelbetten sind oft schmaler, nämlich ca. 140-190 cm breit. Matratzen sind vielfach härter und nicht so dick wie bei Ihnen zu Hause, teilweise Schaumgummimatratzen auf Lattenrosten. Einzelbetten sind oftmals an der Wand befestigt. Etagenbetten sind nicht immer mit Schutzbrettern und Leitern versehen.

Bettwäsche, Hand-, Geschirr- und Tischtücher sowie Reinigungsmittel sind mitzubringen.

Für Baby-/Kinderbetten bitte Kopfkissen und Bettzeug mitbringen.

Matratzen, Bettdecken und Kopfkissen dürfen nicht ohne Bettwäsche oder außerhalb des Ferienobjekts benutzt werden. Wenn bei Ihrer Ankunft Spannbettlaken auf den Matratzen liegen, sind diese wegen der Optik und zum Schutz der Matratzen vorhanden. Ihre eigenen Laken ziehen Sie darüber. Wir empfehlen Ihnen wasserdichte Unterlagen mitzunehmen, falls Sie kleinere Kinder mitbringen sollten.

Bettdecken, Kopfkissen und Matratzenschoner werden nicht bei jedem Mieterwechsel gewaschen.

Bootsbenutzung:
Falls ein Boot zur Verfügung steht, darf dieses nur mit Rettungswesten (gesetzlich vorgeschrieben), Anker und Tau sowie Rudern benutzt werden. Die Bootnutzung von Kindern unter 16 Jahren nur in Begleitung Erwachsener. Nach Gebrauch ist das Boot hochwassergeschützt an das Ufer zu ziehen und wenn möglich zu vertäuen.

Weitere Anweisungen des Eigentümers sind auf jeden Fall zu befolgen.